Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Wissenswertes, Interessantes, Lehrreiches - der Südtiroler Landtag
Was ist eine Koalition? Wer stellt gegen wen einen Misstrauensantrag und warum? Hat die Geschäftsordnung etwas mit dem Aufräumen und Ordnung-Schaffen im Laden um die Ecke zu tun? Wie läuft eine geheime Abstimmung ab? Stille Post? Gesetzesentwürfe: Da werden doch nicht etwa Entwürfe oder Skizzen gezeichnet?
Der Südtiroler Landtag ist und bleibt ein Rätsel? Nein!
Wir wollen hier zu all diesen und noch vielen anderen ungewöhnlichen und oft etwas technischen Begriffen Klarheit schaffen. Klicke einfach links im Alphabet auf einen Buchstaben und du findest jede Menge Erklärungen.
Und solltest du über einen Begriff Bescheid wissen wollen, den du dort nicht findest, so trage diesen links ins Formular ein und schicke uns diesen einfach zu. Wenn es ein interessanter Begriff ist, dann nehmen wir diesen gern in unser „Landtags-A bis Z“ auf.

Absolute Mehrheit
Für gewisse Entscheidungen des Landtages ist die sogenannte absolute Mehrheit der Abgeordneten erforderlich. Diese umfasst die Mehrheit der Mitglieder des Landtages. Das sind, bei 35 Abgeordneten, 18 Stimmen.