Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Der Südtiroler Landtag von A bis Z
Buchstabe:
K
Koalition
Koalition nennt man den Zusammenschluss zweier oder mehrerer in einem Parlament vertretener Parteien zwecks gemeinsamer Regierungsbildung.
Kollegium der Fraktionsvorsitzenden
Das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden besteht aus den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen und aus den Mitgliedern des Landtagspräsidiums. Es tagt unter dem Vorsitz des Landtagspräsidenten/der Landtagspräsidentin, der/die es zwecks Abstimmung des Programms auf die Arbeitstermine des Landtages und der Gesetzgebungskommissionen oder zur Prüfung anderer Fragen, die sich im Verlauf der Landtagssitzungen ergeben, einberuft. Die in diesem Zusammenhang vom Kollegium einstimmig gefassten Beschlüsse sind für den Landtag bindend; bei Fehlen der Einstimmigkeit entscheidet hingegen der Landtag.
Kommissionen
Kommissionen sind Hilfsorgane des Landtages. In ihnen werden die meisten der Angelegenheiten, die im Landtag zur Beschlussfassung anstehen, vorberaten. Das Ergebnis dieser Beratungen ist ein Bericht, verbunden in den meisten Fällen mit einem Text (z. B. bei Gesetzentwürfen), welche die Grundlage für die Beratung und letztendlich Beschlussfassung im Landtag bilden. Eine bedeutende Rolle spielen in diesem Zusammenhang, nachdem die wesentliche Aufgabe des Landtages ja die Gesetzgebung ist, die Gesetzgebungskommissionen. Daneben gibt es noch eine Reihe anderer Kommissionen wie die Kommission für die Geschäftsordnung, die interregionale Landtagskommission, Untersuchungskommissionen, Sonderkommissionen u. a. m. Bis auf wenige Ausnahmen müssen alle Kommissionen im Verhältnis der Sprachgruppen, wie diese im Landtag vertreten sind, zusammengesetzt sein und die Stärke der einzelnen Fraktionen bzw. jene der politischen Mehrheit auf der einen und der politischen Minderheit auf der anderen Seite widerspiegeln.
Kommissionsbericht
Die Kommissionen (Gesetzgebungs-, Untersuchungs-, Sonderkommissionen, ...) legen über die in ihre Zuständigkeit fallenden Gesetzentwürfe und Angelegenheiten Berichte und Anträge vor, die sie für zweckmäßig erachten oder die vom Landtag angefordert worden sind. Der Kommissionsbericht wird vom Vorsitzenden oder von einem Mitglied der Kommission im Landtag vorgetragen. Jene Kommissionsmitglieder, die den Beschluss der Kommission nicht mittragen, können einen sogenannten Minderheitenbericht vorlegen.