Werdegang eines Landesgesetzes
Werdegang eines Landesgesetzes
Prüfung des Gesetzentwurfs
Ein beim Präsidenten bzw. der Präsidentin des Landtags eingereichter Gesetzentwurf wird an die Gesetzgebungskommission, in deren Zuständigkeitsbereich der Gesetzentwurf fällt, weitergeleitet. Die Gesetzgebungskommission muss den Entwurf innerhalb einer bestimmten Frist prüfen. Sie kann am Text des Entwurfs im Rahmen ihrer Arbeit auch zweckdienliche Abänderungen vornehmen. Die Arbeitssitzungen der Gesetzgebungskommissionen sind nicht öffentlich.

Nach erfolgter Vorprüfung schickt der/die Vorsitzende der Gesetzgebungskommission den Gesetzentwurf mit einem Begleitbericht an die Landtagspräsidenten bzw. die Landtagspräsidentin zurück. Jene Mitglieder der Gesetzgebungskommission, die dem Entwurf nicht zugestimmt haben, können einen so genannten Minderheitenbericht mit den Begründungen ihrer Ablehnung vorlegen.

Anschließend muss der Gesetzentwurf vom Plenum des Landtags behandelt werden. Dies ist dann die eigentliche Prüfung des Entwurfs.