Organe des Landtages/Gremien
Organe des Landtages/Gremien
Gesetzgebungsausschüsse
Der Landtag bildet mehrere Gesetzgebungsausschüsse. Sie sind Hilfsorgane des Landtags und haben eingereichte Gesetzentwürfe fachlich zu überprüfen, bevor sie im Plenum des Landtags behandelt werden.

Jeder Gesetzgebungsausschuss ist für bestimmte Bereiche der Landesgesetzgebung zuständig. So gibt es zum Beispiel einen Gesetzgebungsausschuss für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer und Energie.

Die Aufgaben der Gesetzgebungsausschüsse sind im Abschnitt  "Aufgaben des Landtages" näher beschrieben.