Organe des Landtages/Gremien
Organe des Landtages/Gremien
Gesetzgebungskommissionen
Der Landtag bildet mehrere Gesetzgebungskommissionen. Sie sind Hilfsorgane des Landtags und haben eingereichte Gesetzentwürfe fachlich zu überprüfen, bevor sie im Plenum des Landtags behandelt werden.
Jede Gesetzgebungskommission ist für bestimmte Bereiche der Landesgesetzgebung zuständig. So gibt es zum Beispiel eine Gesetzgebungskommission für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz, Raumordnung, öffentliche Gewässer und Energie.
Die Aufgaben der Gesetzgebungskommissionen sind im Abschnitt "
Aufgaben des Landtages" näher beschrieben.