Organe des Landtages/Gremien
Organe des Landtages/Gremien
Andere Kommissionen
Außer den Gesetzgebungskommissionen gibt es noch eine Reihe anderer Kommissionen, die entweder zu ständiger Arbeit bestellt sind oder fallweise zur Erledigung bestimmter Aufgaben eingesetzt werden.

Solche Kommissionen sind beispielsweise die Wahlbestätigungskommission, die Kommission für die Geschäftsordnung des Landtags, Untersuchungs- und Sonderkommissionen.

Der Landtag überprüft, ob Abgeordnete die Voraussetzungen haben, ihr Amt einzunehmen, ob sie befugt sind es auszuüben. Dazu setzt der Landtagspräsident / die Landtagspräsidentin die so genannte Wahlbestätigungskommission ein, die aus sieben Mitgliedern besteht. Eine ständige Kommission ist die Kommission für die Geschäftsordnung des Landtags. Diese hat alle Anträge auf Abänderung der Geschäftsordnung zu überprüfen und die Beratungsergebnisse dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen.

Sonderkommissionen können für besondere Angelegenheiten gebildet werden.
Die Aufgabe, die Sitzungen des Dreier-Landtags vorzubereiten, nimmt die Interregionale Landtagskommission wahr. Den Dreier-Landtag bilden die Landtage von Südtirol, Tirol und dem Trentino. An den Treffen der drei Landtage nimmt auch der Landtag von Vorarlberg mit Beobachterstatus teil.