Organe des Landtages/Gremien
Die Vorsitzenden der
Landtagsfraktionen bilden zusammen mit den Mitgliedern des
Landtagspräsidiums das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden. Den Vorsitz mit Stimmrecht in diesem Kollegium hat der Landtagspräsident / die Landtagspräsidentin. Die restlichen Mitglieder des Landtagspräsidiums haben in diesem Kollegium kein Stimmrecht.
Aufgaben des Kollegiums sind: Abstimmung des Arbeitsprogramms auf die Arbeitstermine des Landtags und der
Gesetzgebungskommissionen und Prüfung von Fragen, die sich im Laufe von Landtagssitzungen ergeben. Werden Beschlüsse im Rahmen dieser Aufgaben einstimmig gefasst, so sind sie für den Landtag bindend, ansonsten entscheidet der Landtag.
Der Landtagspräsident / die Landtagspräsidentin kann das Kollegium der Fraktionsvorsitzenden zu jedem Problem anhören, das mit der Tätigkeit des Landtages zu tun hat.