Zusammensetzung des Landtages
Zusammensetzung des Landtages
nach Sprachgruppen
Im Südtiroler Landtag sind alle drei Sprachgruppen des Landes, das heißt die deutsche, italienische und ladinische Sprachgruppe, vertreten, wobei die Vertretung der kleinsten Sprachgruppe, das heißt der ladinischen Sprachgruppe, mit zumindest einem/einer Abgeordneten durch das Wahlrecht abgesichert ist.
Die Stärke der Sprachgruppe im Landtag entspricht nicht unbedingt der Stärke der Sprachgruppen laut dem amtlichen Ergebnis der Volkszählung, da der Wähler bzw. die Wählerin bei der Stimmabgabe vollkommen frei ist und bei der Entscheidung für den einen oder anderen Kandidaten bzw. für die eine oder andere Kandidatin neben der Sprachgruppenzugehörigkeit noch viele andere Elemente eine wichtige Rolle spielen.
Die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung des Landtages wirkt sich unmittelbar auf die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung anderer wichtiger Kollegialorgane aus. So muss vor allem die Zusammensetzung der Landesregierung, aber auch jene der landtagsinternen Kollegialorgane (Präsidium, Kommissionen) die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung des Landtages widerspiegeln.
Die sprachgruppenmäßige Zusammensetzung des Landtages ergibt sich natürlich aus der Sprachgruppenzugehörigkeit der 35 gewählten Abgeordneten. In diesem Zusammenhang sieht das geltende Wahlgesetz vor, dass jeder Kandidat oder jede Kandidatin, der bzw. die sich um einen Landtagssitz bewirbt, bereits bei der Hinterlegung der Kandidatur seine/ihre Zugehörigkeit zu einer der drei Sprachgruppen erklären muss. Diese Erklärung gilt für die gesamte Legislaturperiode.